Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sharkfin Entertainment KG

FN 434599t

1030 Wien

Untere Viaduktgasse 3/3

office@sharkfin.at

 

1.     Geltung, Vertragsabschluss

 

1.1      Die SHARKFIN ENTERTAINMENT KG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden.

 

1.2      Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

 

1.3      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

1.4      Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

2.     Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

 

2.1      Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

 

2.2      Die Haftung der Agentur und seiner Erfüllungsgehilfen ist für die gesamte Geschäftsverbindung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber Konsumenten (§ 1 KSchG) gilt der Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden.

 

2.3      Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Zutritt nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen.

 

2.4      Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen der vorliegenden AGB betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeglichen Anspruch auf Rückerstattung des Spielpreises der Spielräume verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließende Rechte wahrzunehmen.

 

2.5      Personen unter Einfluss von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen sowie Personen, die unter einer schweren Krankheit (z.B. Herzkrankheit, Epilepsie) leiden ist die Teilnahme an den Spielen untersagt.

 

2.6      Das Rauchen und das Hantieren mit offenen Flammen, sowie das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (zB. Stich- und Schusswaffen, usw.), die Körperverletzungen oder den Tod verursachen könnten, ist strengstens verboten.

 

2.7      Der Kunde ist schadensersatzpflichtig für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

 

2.8      Jeder Diebstahl oder versuchte Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und aufgrund des entstandenen Aufwands eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro verrechnet.

 

3.     Termine & Verschiebung

 

3.1      Um einen reibungslosen Spielablauf zu gewährleisten und allen Kunden einen pünktlichen Start der Spiele zu ermöglichen, ist es unabdingbar, dass der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint. Der Kunde ist angehalten, zehn Minuten vor dem gebuchten Termin am Sitz der Agentur einzutreffen. Bei verspätetem Eintreffen kann der Termin nur mehr im Ausmaß der noch zur Verfügung stehenden Restzeit genutzt werden, sodass das nächste Spiel jedenfalls pünktlich starten kann. Wenn nur noch 30 Minuten oder weniger der Zeit verbleibt, kann die Buchung nicht mehr wahrgenommen werden, da die Einweisung usw. zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Verzögerungen für die nachkommenden Kunden zu verhindern. Dem Kunden werden 100 Prozent der Buchungssumme in Rechnung gestellt, da bei der Agentur bereits der gesamte Aufwand (Vorbereitung des Raumes, Bereitstellung von Personal, Strom, usw.) angefallen ist und es keinerlei Möglichkeiten gibt, den Termin noch anderweitig zu vergeben.

 

3.2      Ein Storno eines bereits gebuchten und bezahlten Termins ist bis 24 Stunden vor dem Spieltermin kostenfrei möglich. Bei einem Storno weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin , werden 50% der Buchungssumme in Rechnung gestellt.  Bei Nicht-Erscheinen zum gebuchten Termin wird die gesamte Buchungssumme fällig. Es ist kein Ersatztermin möglich. Bei der Agentur ist bereits der gesamte Aufwand (Vorbereitung des Raumes, Bereitstellung von Personal, Strom, usw.) angefallen und es gibt keinerlei Möglichkeiten mehr, den Termin noch anderweitig zu vergeben.

 

3.3      Die Verschiebung eines gebuchten Termins ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei Terminverschiebungen kürzer als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 50 Prozent der Buchungssumme in Rechnung gestellt. Ein Ersatztermin hat innerhalb der auf den ursprünglichen Termin folgenden drei Wochen stattzufinden, andernfalls verfallen bereits geleistete Anzahlungen.

 

3.4      Alle unter Punkt 3 genannten Gebühren unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht.

 

4.     Honorar

 

4.1      Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung bei deren verbindlicher Buchung bzw. verbindlicher Bestätigung der Buchung. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

 

4.2      Das jeweilige Honorar (inkl. USt) entnehmen Sie bitte der Preisliste.

 

4.3      Für Buchungen außerhalb der auf der Onlineplattform bereitgestellten zweistündigen Timeslots (z.B. bei Buchung via Telefon) fällt eine Zusatzgebühr laut Preisliste an. Diese Gebühr deckt die Nachteile, die der Agentur durch die außerterminliche Buchungszeit entstehen. Die Dauer des Spiels und die notwendigen Vor- und Nachbereitung der Räumlichkeiten lassen nur eine Vergabe von Terminen in (mindestens) zweistündigen Abständen zu, weshalb die Agentur für eine außerterminliche Buchung zwei Timeslots auf der Onlineplattform sperren muss. Diesen Nachteil deckt die Zusatzgebühr ab.

 

5.     Zahlung, Eigentumsvorbehalt

 

5.1      Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bzw. Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

 

5.2      Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte bzw. für Verbrauchergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des vom Kunden verschuldeten Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

 

5.3      Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

 

5.4      Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

 

5.5      Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer bei Zahlungsunfähigkeit der Agentur, bei Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder wenn die Forderung des Kunden von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

 

6.     Eigentumsrecht und Urheberrecht

 

6.1      Alle Leistungen der Agentur stehen im Eigentum der Agentur. Das Fotografieren sowie Audio- und/oder Videoaufnahmen sind untersagt.

 

6.2      Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

 

6.3      Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

7.     Haftungsausschluss

 

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um Personenschäden handelt.

 

8.     Datenschutz

 

Die Veranstaltungen und Spiele der Agentur werden aus Sicherheitsgründen per Video überwacht, jedoch nicht aufgezeichnet. Das berechtigte Interesse der Agentur liegt im Schutz von Personen oder/und Sachen aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials des Spiels, das die Videoüberwachung während des Spiels erforderlich macht.

 

Informationen wie die Agentur personenbezogene Daten verarbeitet, finden sich in der Datenschutzerklärung (einsehbar hier)

 

9.     Anzuwendendes Recht

 

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10.  Schlussbestimmungen

 

10.1   Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

 

10.2   Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

 

10.3   Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Johannes SassmannAllgemeine Geschäftsbedingungen